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Wahlpflicht und Sprachenfolge

Qual der Wahl – Wahlpflichtangebote und Sprachen

An der RGS gibt es zwei Wahlpflichtbereiche: Den ersten ab Jahrgang 7 (hier können interessierte Schüler/innen Französisch oder Spanisch als 2. Fremdsprache belegen) und den Wahlpflichtbereich II für die Jahrgänge 9 und 10. In diesem Bereich bieten wir bei entsprechender Nachfrage Spanisch (Landeskunde) an. Hier gibt es aber auch ein breites Spektrum an spannenden Alternativen mit Schwerpunkt im Bereich der Kultur.Schule.

Sprachen wählt man für zwei Schuljahre, die anderen Wahlpflichtkurse können jährlich neu gewählt werden.

In den Jahrgängen 7 – 10 bieten wir alternativ zur 2. Fremdsprache sog. Werkstätten aus den Bereichen Polytechnik/Arbeitslehre und Sport an. In den Jahrgängen 9 und 10 wird dieser Wahlpflichtbereich für die Schüler/innen, die keine Sprachen gewählt haben, nach Möglichkeit mit ihnen abgestimmt, so dass es hier bspw. auch Angebote zu den Themen „Geografie“, „Entwicklungsländer und –politik“ oder „Geschichte der Naturwissenschaften/Technikgeschichte“ gibt. Daher werden diese Angebote nicht zur freien Einwahl „ausgeschrieben“.

Die Angebote können wie folgt aussehen:

Jahrgang 7

Französisch, Spanisch
Schulband/Ensemble
Kochen und Backen rund ums Mittelmeer
Sportspiele

Jahrgang 8

Französisch, Spanisch
Schulband/Ensemble
Kreatives Gestalten (Stoff)
Bau mal was (Holz, Metall, Stein)
Tanz und Fitness
Berufsorientierung (Intensivkurs)

Wahlpflicht II: Jahrgänge 9 & 10

Informatik an der ARS
Prüfungsvorbereitung
Theater
Songwriting/Recording
Fotografie und Film
Kunst
RGS-Öffentlichkeitsarbeit/Homepage
Spanisch (Landeskunde)
Triathlon
Wortsport
Start-Up-Training Teamer
Große Sportspiele

Sprachenfolge an der Integrierten Gesamtschule

Die Sprachenfolge ist insbesondere für die Schüler/innen interessant, die später auf die Gymnasiale Oberstufe (an allgemeinbildenden Schulen oder an beruflichen Gymnasien) wechseln wollen: Im Gegensatz zum „klassischen“ Gymnasium kann man der integrierten Gesamtschule auch ohne 2. Fremdsprache in die Gymnasiale Oberstufe versetzt werden!

Das bedeutet, man muss in der Sekundarstufe 1 (die bei uns ja bis zur 10. Klasse dauert) kein Französisch oder Latein belegen, Englisch reicht aus – wenn die anderen Leistungen entsprechend sind. Die neue 2. Fremdsprache muss dann aber komplett in der 3-jähringen Gymnasialen Oberstufe zusätzlich (!) zum regulären Unterricht belegt werden. Das bedeutet eine große zusätzliche Belastung, die erfahrungsgemäß von den meisten Schüler*innen geschafft wird.